Rechtsprechung
FG Berlin, 08.04.2003 - 7 K 7261/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellung des Existenzminimums für Kinder für die Veranlagungszeiträume 1983 bis 1995; Berechnung der steuerlichen Entlastung; Umrechnung des bezogenen Kindergelds in einen fiktiven Kinderfreibetrag; Anknüpfung an die wirtschaftliche Belastung und der sich hieraus ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 53
Keine Berücksichtigung der Vergünstigungen des BerlinFG bei Anwendung des § 53 EStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Berücksichtigung der Vergünstigungen des BerlinFG bei Anwendung des § 53 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1107
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus FG Berlin, 08.04.2003 - 7 K 7261/01
Bei § 53 EStG handelt es sich um eine Vorschrift, die an das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der steuerlichen Leistungsfähigkeit anknüpft (BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60 , BStBl II 1990, 653). - BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93
Kinderexistenzminimum II
Auszug aus FG Berlin, 08.04.2003 - 7 K 7261/01
In § 53 EStG wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -, Amtliche Sammlung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - 1999, 268, (Beschluss des 2. Senats vom 10. November 1998 2 BvR 1220/93, BStBl II 1999, 193) zur Freistellung des Existenzminimums für Kinder für die Veranlagungszeiträume 1983 bis 1995 Rechnung getragen mit der Folge, dass noch nicht bestandskräftige oder vorläufige Veranlagungen nach Maßgabe des für jeden Veranlagungszeitraum festgelegten Existenzminimums zu ändern sind (§ 53 Satz 1 EStG ). - BFH, 23.01.2001 - XI R 17/00
Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen
Auszug aus FG Berlin, 08.04.2003 - 7 K 7261/01
Er hat vorgeschlagen, dass der Beklagte die angefochtenen Bescheide insoweit für vorläufig erklärt, um den Abschluss des beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahrens zu dem Aktenzeichen XI R 17/00 abzuwarten. - FG Hamburg, 23.10.2001 - II 427/00
Zur Berechnung des Kinderexistenzminimums nach § 53 EStG
Auszug aus FG Berlin, 08.04.2003 - 7 K 7261/01
Mithin ist ein Bescheid belastend rechtswidrig, wenn er abweichend von der gesetzlichen Vorgabe des § 53 EStG zu einer höheren Steuerfestsetzung führt (so wohl auch Finanzgericht - FG - Hamburg, Urteil vom 23. Oktober 2001 II 427/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 621, Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: VI R 147/01).